Besser kritisch Hinterfragen
Als Personalberaterin sehe ich das kritische Hinterfragen von Stellentexten als wichtige Funktion für meine Kunden. Der Text für eine offene Stelle kann durch eine diskriminierende Wortwahl die Auswahl an Bewerbern einschränken – gewollt oder ungewollt. Zudem begeben sich Unternehmen rechtlich auf dünnes Eis – denn das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt ausdrücklich vor Diskriminierung. Wenn Unternehmen hier nicht genau hinschauen, riskieren sie nicht nur ein Imageproblem, sondern unter Umständen rechtliche Konsequenzen bis hin zu Schadensersatzforderungen.
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