Diskriminierende Formulierungen in Stellenanzeigen vermeiden

Ich würde mir von Unternehmen mehr Achtsamkeit bei der Formulierung von Stellenanzeigen wünschen. Worte haben die Macht, Menschen auszuschließen. Es sind dabei nicht nur die Klassiker „junges, dynamisches Team“, sondern auch vermeintlich wertfreie, sachliche Begriffe. Hierauf gehe ich im nachfolgenden Blogbeitrag näher ein und gebe Ihnen Alternativen an die Hand

Besser kritisch Hinterfragen

Als Personalberaterin sehe ich das kritische Hinterfragen von Stellentexten als wichtige Funktion für meine Kunden. Der Text für eine offene Stelle kann durch eine diskriminierende Wortwahl die Auswahl an Bewerbern einschränken – gewollt oder ungewollt. Zudem begeben sich Unternehmen rechtlich auf dünnes Eis – denn das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt ausdrücklich vor Diskriminierung. Wenn Unternehmen hier nicht genau hinschauen, riskieren sie nicht nur ein Imageproblem, sondern unter Umständen rechtliche Konsequenzen bis hin zu Schadensersatzforderungen.

Hier finden Sie den gesamten Blogbeitrag

 

 

 

 

 

 

 

 

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